Vereinsbusordnung des TV Welle

Für die Nutzung des vereinseigenen Fahrzeuges (WL-TV-1924) werden folgende Regelungen festgelegt, die von allen Nutzern (Fahrern und Mitfahrern) zwingend einzuhalten und zu befolgen sind:

1. Die Koordination und Ausleihe des Vereinsfahrzeuges wird über Otto Erhorn (04188-8136) in Absprache mit der Geschäftsstelle geregelt.
2. Grundsätzlich erhält die Mannschaft/Gruppe das Fahrzeug mit der an dem Tag weitesten Fahrt/Anreise, wobei Jugendfahrten Vorzug haben.
3. Das Fahrzeug darf von allen Abteilungen aber nur von Vereinsmitgliedern für Vereinszwecke ausgeliehen werden.
4. Die Fahrzeugführer müssen mindestens 23 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
5. Aus Haftungsgründen ist vom verantwortlichen Fahrer eine Kopie des gültigen Führerscheins erforderlich. Die Kopie wird in der Geschäftsstelle bei der erstmaligen Ausleihe abgelegt. Bei wiederholter Ausleihe ist keine weitere Kopie abzugeben.
6. Die Anmeldung der Fahrzeugausleihe erfolgt direkt über Otto Erhorn und wird auf unserer Homepage veröffentlicht.
7. Mit der Übergabe des Fahrzeugschlüssels akzeptiert der Fahrer diese Vereinsbusordnung und ist verantwortlich für die Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
         - Kein Alkoholgenuss des Fahrers (Null Promille !)
         - Kein Alkoholgenuss im Fahrzeug durch die Mitfahrer
         - Rauchverbot im Fahrzeug
         - einen schonenden Umgang mit dem Fahrzeug
         - die Einhaltung einer Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 130 km/h
         - ggfs. Reifendruck prüfen
         - die geordnete Rückgabe des Fahrzeugs  und des Fahrzeugschlüssels
         - das Fahrzeug ist von innen gereinigt zurückzugeben
         - Das Fahrtenbuch muss vollständig und leserlich ausgefüllt sein
8. Jeder Fahrer haftet bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten für die von ihm verursachten Schäden.
9. Der Verein hat eine KFZ-Haftpflichtversicherung und KFZ-Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500€ abgeschlossen.
10. Die gründliche Reinigung des Fahrzeugs liegt in der Verantwortung der benutzenden Abteilungen/Sparten und wird von den jeweiligen Obmännern verantwortet. Eine gründliche Reinigung (Waschanlage, Aussaugen des Innenraumes und Fensterreinigung innen) sollte einmal im Monat erfolgen und ist im Fahrtenbuch entsprechend zu vermerken.
11. Die Vereinsbusordnung tritt mit Wirkung zum 04.01.2018 in Kraft.

gez. Der Vorstand
Stand 01.01.2018